Barrierefreiheitserklärung der Phoenix Mediengesellschaft mbH
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website www.phoenix‑medien.com und wurde gemäß den gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der EU‑Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) erstellt. Wir verpflichten uns, die Inhalte und Funktionen unserer Website barrierefrei zugänglich zu gestalten.
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung bezieht sich auf sämtliche öffentlich zugänglichen Seiten von www.phoenix‑medien.com, betrieben von:
Phoenix Mediengesellschaft mbH
Mergenthaler Allee 15–21
65760 Eschborn (Hessen)
Telefon: 06196 78496‑68
E‑Mail: info@phoenix‑medien.com
Handelsregister: HRB 113053 – Amtsgericht Frankfurt am Main
USt‑ID: DE215962192
Vertreten durch (Geschäftsführer): Marco Arnold Lorenz
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website entspricht den Anforderungen der EN 301 549, die technische Umsetzung durch das BFSG regelt, teilweise.
Zur Orientierung dienen die WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA. Trotz vieler Verbesserungen ist die vollständige Umsetzung noch nicht abgeschlossen.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind derzeit noch nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich:
PDF-Dokumente (z. B. ältere Informationsmaterialien)
Text- und Linkelemente mit unzureichendem Farbkontrast
Interaktive Elemente (Cookie-Banner, Social‑Share-Buttons) mit fehlenden ARIA-Beschriftungen
Videos und multimediale Inhalte ohne Untertitel oder Transkripte
Inkonsistente Überschriftenstruktur auf manchem Content
Diese Mängel werden fortlaufend im Rahmen technischer und gestalterischer Pflege behoben.
4. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 30. Juni 2025 im Rahmen einer Selbstbewertung gemäß § 12 BFSG erstellt.
Eine externe Überprüfung auf vollständige Konformität mit EN 301 549 (WCAG 2.2 AA) ist für das Jahr 2026 geplant.
5. Rückmeldung und Kontakt
Wenn Sie Barrieren entdecken oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:
Phoenix Mediengesellschaft mbH
Telefon: 06196 78496‑68
E‑Mail: info@phoenix‑medien.com
6. Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb eines Monats keine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle in Hessen wenden:
Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT Hessen (LBIT)
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten, Landesbeauftragte
Regierungspräsidium Gießen
Landgraf‑Philipp‑Platz 1–7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303‑2901
E‑Mail: Durchsetzungsstelle
Das Verfahren ist außergerichtlich, kostenfrei und rechtsfrei anwaltslos möglich.
7. Letzte Aktualisierung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 30. Juni 2025 überprüft und aktualisiert.
